Aktien
Verbriefte Anteile an einer Aktiengesellschaft
Eine Aktie ist per Definition nach dem deutschen Aktiengesetz (AktG):

• Ein Anteil am Grundkapital einer Aktiengesellschaft nach (§§ 1 Abs. 2, 29 AktG)
• Zusammenfassung aller Rechte und Pflichten auf Basis der Einlage (Aktienkauf) gegenüber der Aktiengesellschaft
• Ein verbrieftes Wertpapier, dass den Anteil (Anteilsschein) an der Aktiengesellschaft wiedergibt

Bedeutung von Aktien

Bei Gründung einer Aktiengesellschaft wird vorab festgelegt, in wie viele Aktien (Stückzahl) das Grundkapital aufgeteilt wird. Die Ausgabe der Aktien an die Aktionäre kann als "effektive Stücke" erfolgen od. sie werden in einem Aktienbuch verbrieft. Die Ausgabe der Aktien bezeichnet man im Finanzbereich als Emmision. Werden zu einem späteren Zeitpunkt weitere Kapitalerhöhungen angestrebt, sind erneute Emissionen möglich.

Aktien können als Nennwert- oder Stückaktie ausgegeben werden!

Nennwertaktien:
Bei einer Nennwertaktie entspricht der Nennwert (z.B. 1.000,- EUR) dem Anteil des Grundkapitals der Gesellschaft. Dies ist von Wichtigkeit, da das Grundkapital nicht zwingend in Nennwerte gleicher Höhe aufgeteilt werden muss. Beträgt das Grundkapital z.B. 10.000.000,- EUR (10 Millionen EUR), könnte die Aufteilung wie folgt sein:

• 10.000 Aktien zu je 500,- EUR
• 4.000 Aktien zu je 1.000,- EUR
• 400 Aktien zu je 2.500,- EUR

Stückaktien:
Eine Stückaktie (Quotenaktie) hat keinen festgelegten Nennwert und entspricht somit dem "stückmässigen" Anteil an der Aktiengesellschaft. Entschliesst sich eine Gesellschaft, 100.000 Aktien bei z.B. 10.000.000,- EUR (10 Millionen EUR) Grundkapital auszugeben, so läge der Anteil einer einzelnen Aktie bei 1/100.000 des Grundkapitals. Der Nennwert läge rein theoretisch bei 100,- EUR (10.000.000,- EUR Grundkapital : 100.000 Aktien = 100,- EUR)

Der Buchwert einer Gesellschaft entspricht der Höhe des Eigenkapitals.

Der Buchwert einer Aktie ermittelt sich:
Eigenkapital einer Gesellschaft : Anzahl der Aktien = Buchwert der Aktie

Der Börsenwert einer Gesellschaft errechnet sich:
Anzahl der Aktien : Börsenkurs = Börsenwert


Emission von Aktien

Die Neuausgabe von Aktien wird als Emission bezeichnet. Die ausgebende Gesellschaft wird in diesem Zusammenhang als Emittent bezeichnet. Folgende Szenarien einer Aktienemission sind möglich.

• Neugründung einer Aktiengesellschaft
• Umwandlung einer Gesellschaft anderer Rechtsform in eine Aktiengesellschaft
• Im Rahmen der Kapitalerhöhung einer bestehenden Gesellschaft
• Bei einem sogenannten Aktien-Split (werden auch als Gratis-Aktien bezeichnet)

Aktienarten

Das Aktienrecht definiert und regelt den Aufbau einer Aktiengesellschaft als auch den Umgang mit Aktienanteilen. Im modernen Aktienrecht wird es der Aktiengesellschaft überlassen, welche Art von Aktien ausgegeben werden.

Unterschieden wird nach:

Stimmrecht:
• Stammaktien oder Vorzugsaktien (Partizipationsscheine in der Schweiz)

Übertragbarkeit:
• Inhaberaktie (Basisform der Aktie - Lautet auf den Inhaber und kann leicht übertragen werden)
• Namensaktie (Der Aktionär ist namentlich im Unternehmensbuch verzeichnet)
• Viikulierte Namensaktie (Kann nur mit Zustimmung der Aktiengesellschaft übertragen werden)

Zeitpunkt der Emission:
• Neuere oder ältere Aktien

Unternehmensanteil:
• Nennwertaktie ( z.B. 1 Aktie = 1.000,- EUR Nennwert)
• Stückaktie ( z.B. Kauf von 100 Aktien entspricht 100 gleich grossen Anteilen an der Aktiengesellschaft)